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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AP Sport UG, Zeppelinstr. 32, 38640 Goslar (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Marketing- und Medienleistungen im Sportbereich, einschließlich Sport-Vorträge, Werbevereinbarungen und Sport-Medienproduktionen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und unter Beachtung anerkannter fachlicher Standards.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Reisekosten und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie im Angebot ausgewiesen sind.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung auszusetzen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Entscheidungen rechtzeitig zu treffen und erforderliche Freigaben zu erteilen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Texte, Videos und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über, und zwar in dem im Auftrag vereinbarten Umfang.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf erbrachten Leistungen als Urheber genannt zu werden und anonymisierte Referenzen zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 9 Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten; der Auftragnehmer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % der noch ausstehenden Vergütung geltend zu machen, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Goslar, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

AP Sport UG

Zeppelinstr. 32
38640 Goslar
Deutschland

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